Dr.  techn . AlexandEr Friedl
Ihr Sachverständiger für Fahrräder, E-Bikes, Radsport und Radrennsport

Schaden - was tun?                                                                                                                                                                 

Sie haben einen finanziellen Schaden durch Unfall, Sachmangel, Montagefehler oder durch Diebstahl erlitten? Ich begleite Sie und Ihren Rechtvertreter mit meinen Dienstleistungen und unterstütze bei der Klärung der Sachverhalte.


Wer kommt für den Schaden auf?


Bei einem Unfall mit Fremdverschulden wird der Schaden durch den Unfallverursacher bzw. durch dessen Versicherer übernommen.

Bei einem Unfall ohne weiterem Unfallbeteiligten oder bei Eigenverschulden sowie bei Diebstahl wird der Schaden  von Ihrer Fahrradversicherung nach deren  Bedingungen übernommen.

Bei einem Einbruch-Diebstahl wird der Schaden vom Eigenheimversicherer nach dessen Bedingungen übernommen.

Schäden durch Bauteil- oder Montagefehler werden durch die Produkthaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflicht des Herstellers bzw. Fahrradhändlers abgedeckt.


Das ist bei einem Schaden zu tun:


            1.    Nehmen Sie die Kontaktdaten des Schadenverursachers und dessen Versicherungsdaten auf (bei 

                   Haftpflichtschäden) oder melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer (bei Kaskoschäden oder Diebstahl, 

                   Einbruch- Diebstahl etc.)


           2.   Kontaktieren Sie mich zwecks Terminvereinbarung für eine Vorab-Einschätzung - TIPP: geben Sie das beschädigte  

                    Fahrrad oder E-Bike nicht aus der Hand - eventuell ist eine Beweissicherung durch mich sinnvoll


          3.    meine erste Einschätzung ist wichtig für den weiteren Verlauf:

                    o    unter EUR 1000,- Schaden reicht üblicherweise ein Reparaturkostenvoranschlag für die Deckungszusage durch

                             den Versicherer 
                    o    über EUR 1000,- Schaden beraten Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt ob ein Gutachten beauftragt werden soll

      4.   ich erstelle den Kostenvoranschlag oder das Gutachten


           5.     Sie legen meinen Kostenvoranschlag bzw. mein Gutachten beim Versicherer vor


           6.     der Versicherer prüft den Kostenvoranschlag bzw. das Gutachten positiv


           7.     Sie veranlassen die Reparatur oder den Ersatz durch ein gleichwertiges Ersatzrad

Hinweis: Ich kann die technische Komponente Ihres Schadenfalles mit meinem Gutachten klären jedoch ist es für die umfassende Klärung notwendig Ihre rechtliche Position durch Ihren Rechtsanwalt zu prüfen.




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